Gem. §1. Abs. 1 und §7 der Verordnung Nr.55 des Ministerrates von 12.03.2007 für die Bedingungen und die Ordnung zur Bestimmung eines Auftragnehmers seits des Zahlungsempfängers der vereinbarten unentgeltlichen Finanzhilfe der EU-Strukturfonds und des FAR-Programms der Europäischen Union, Sofica Group als Zahlungsempfänger in dem Vertrag für unentgeltliche Finanzhilfe Nr. ESF 2102-01-11023/25.02.2010 verkündigt eine Prozedur zur Bestimmung eines Auftragnehmers “Offene Wahl” mit Objekt:
Veranstaltung und Leitung von Bildungsprogrammen für Mitarbeiter der Sofica Group AG
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